VIAC
Eintragung in die Liste von Praktikern (Wirtschaftsmediation) beim
Vienna International Arbitral Centre
Die Wiener Mediationsregeln gelten seit 1. Jänner 2016. Da diese Regeln nicht nur auf Mediationen sondern generell auf ADR-Verfahren (alternative dispute resolution) hin ausgerichtet sind, können damit sämtliche Verfahren der gütlichen Streitbeilegung administriert werden, sofern sie von einem neutralen Dritten unterstützt werden.
VIAC gibt Praktikern im Bereich der Wirtschaftsmediation die Möglichkeit, sich zu präsentieren. VIAC behält sich vor, zugehende Präsentationen auf die Website zu stellen. Parteien sind bei der Benennung von Mediatoren und anderen "neutralen Dritten" ebenso frei, wie das Präsidium des VIAC bei der Bestellung von solchen. Ohne eine Empfehlung des VIAC darzustellen, können die Präsentationen Parteien bei der Auswahl von Mediatoren und anderen "neutralen Dritten", die sich bereit erklärt haben, Verfahren unter den Wiener Mediationsregeln durchzuführen, behilflich sein.